
INFO:
In unseren AGBs steht unter 7 d Absatz 3:
Fällt der Unterricht aus Gründen, welche der Schüler / die Schülerin zu vertreten hat aus, sei es durch Krankheit, Klassenfahrten, Schüleraustausche, Schulprojektwochen, Praktika etc., so ist die Tastenschule nicht verpflichtet diese Ausfallstunden nachzuholen bzw. rückzuvergüten.
Im Einzelfall "kann" die jeweils darin involvierte Lehrkraft nach eigenem Ermessen - sofern ein freies Zeitfenster zur Verfügung steht - die Ausfallstunde nachholen. Es besteht hierzu aber keinerlei Verpflichtung.
Absicherung:
Wenn Du bei Vertragsabschluss schon weißt, dass Du zu einem oder mehreren Terminen nicht am Unterricht teilnehmen kannst aus den o.g. Gründen, Du aber trotzdem die Unterrichtsstunden nachgegeben bekommen möchtest, dann kannst Du bei der Anmeldung sofort den bekannten Ausfall absichern. Du kannst Dich entscheiden für die Absicherung von 2 oder 4 Stunden.
Beispiel 1:
Du hast bei Vertragsabschluss ein 2-Stunden Absicherungspaket erworben.
Du weißt, dass du an 2 Unterrichtstagen ein Praktikum absolvieren sollst. Im Normalfall fällt der Unterricht dann ersatzlos aus.
Mit diesem 2-Stunden Absicherungspaket hast Du jetzt Anspruch auf das Nachholen der beiden Stunden.
Die Termine hierzu werden mit Dir individuell vereinbart.
Beispiel 2:
Du bist berufstätig und nimmst Deinen Urlaub außerhalb der gesetzlichen Schulferien Deines Bundeslandes. Dein Urlaub ist z. Bsp. 3 Wochen.
Diese 3 Stunden fallen dann ersatzlos aus.
Da Du ja deine Urlaubszeiten kennst erwirbst Du sicherheitshalber (sofern Du die Ausfallstunden nachgegeben bekommen möchtest) bei Vertragsabschluss ein 4-Stunden Absicherungspaket.
Mit diesem 4-Stunden Absicherungspaket hast Du jetzt Anspruch auf das Nachholen der drei Stunden.
Die Termine hierzu werden mit Dir individuell vereinbart.
Die vierte erworbene Stunde kannst Du frei einsetzen wie z. Bsp. bei Krankheit etc.
Beispiel 3:
Du möchtest Dich vorsorglich absichern für den Krankheitsfall.
Du erwirbst bei Vertragsabschluss ein Absicherungspaket von 2 oder 4 Stunden.
Damit hast du Anspruch auf das Nachgeben des Ausfalls bis zu 2 oder 4 Unterrichtsstunden.
Die Termine hierzu werden mit Dir individuell vereinbart.
Buchungsbedingungen:
a) Grundsätzliches:
Unser Angebot gilt ausschließlich bei Abschluss eines Neuvertrages mit einer Laufzeit von 6 Monaten.
Der Preis des jeweiligen Pakets errechnet sich nach dem gebuchten Unterrichtsfach gemäß unserer Gebührenordnung.
b) Gültigkeit:
Das Absicherungspaket gilt ausschließlich für die abgeschlossene Vertragslaufzeit.
Nicht in Anspruch genommene Ausfallstunden verfallen ersatzlos.
Wurde beispielsweise ein Absicherungspaket von 4 Stunden erworben, es wurden aber nur 3 geltend gemacht, verfällt die 4. nicht in Anspruch genommene Stunde. Eine Rückzahlung wird ausgeschlossen.
Nicht in Anspruch genommene Stunden sind nicht übertragbar auf Dritte.
a) Zahlung:
Der gebuchte Paketpreis wird zusammen mit der ersten mtl. Unterrichtsgebühr via Lastschrift eingezogen.
Flensburg im Juni 2025
Tastenschule-Flensburg
Die Schulleitung