(C) 2019 pp. by: Tastenschule-Flensburg.de



Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auch hier enthaltene Schulordnung sind Grundlage des mit der Tastenschule-Flensburg geschlossenen Unterrichtsvertrages.

Die Tastenschule-Flensburg.de ist gemäß Bescheid des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein von der Umsatzsteuer befreit (§4 Nr. 21 a) Doppelbuchst. bb UStG.)

1. Allgemeines:
Die Ausbildung an der Tastenschule-Flensburg / Private Musikschule Flensburg erfolgt in verschiedenen Stufen, sowie in Anlehnung an die Lehrpläne allgemeiner Musikschulen und an die Lehrplanveröffentlichungen des Landes SH.

Mittelpunkt des Tätigkeitsbereiches ist die elementare Musikerziehung, der Gesangsunterricht, der Instrumentalunterricht, das Ensemblespiel, sowie Workshops, Weiterbildungsseminare, die Sonderbegabtenförderung, die Vorbereitung auf ein Musikstudium, sowie die fachliche Begleitung während eines Musikstudiums.

Letzteres bezieht sich auch auf eine spezielle Vorbereitung für die Aufnahme zum Beispiel an der "HOM Hamburg School of Music" und der "MA" Music Academy - The Leading Rock & Jazz Schools. Hierfür werden spezielle Unterrichtsblöcke und Seminare angeboten, welche thematisch unter anderem auch auf Song-Composing, Digital-Audio, Konzertvortrag, Improvisationstechnik etc. ausgerichtet sind.

2. Aufgabe:
Wir betrachten es als Aufgabe und Berufung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, spezielle Begabungen früh zu entdecken und zu fördern, sowie für Sonderbegabte einen speziellen Unterrichtsrahmen zu schaffen, der im Einzelfall nach Prüfung und Entscheidung durch die Schulleitung auch zur Gebührenermäßigung bis hin zur Gebührenbefreiung ausgebaut werden kann.

3. Aufnahme- und Teilnahmebedingungen
Die Aufnahme an unserer Schule ist möglich ab dem 8. Lebensjahr. Beim Lehrfach "Gesang" ist die Aufnahmemöglichkeit ab dem 12. Lebensjahr. Bei jüngeren Kindern entscheidet über die Aufnahme die Schulleitung. Entscheidungskriterien für die Aufnahme von Kindern, die jünger als 8 Jahre sind, können im Einzelfall auch Eignungstests sein, welche im Ergebnis den aktuellen Entwicklungsstand und die Aufnahmefähigkeit des Kindes anzeigen.

4. Der Unterricht
Der Unterricht wird - abhängig vom gewählten Unterrichtsfach - angeboten als Einzel- oder Gruppenunterricht. Die einzelnen Unterrichtsformen werden in der jeweils gültigen Gebühren- und Entgeltordnung festgelegt.
Wählt ein Teilnehmer eine Unterrichtsgruppe und aus dieser Gruppe scheidet nach geraumer Zeit ein Teilnehmer aus, besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Erhalt der Gruppengröße. In diesem Fall wird die Schulleitung Alternativen anbieten, die der bei Vertragsabschluss gewählten Unterrichtsform- und Gebühr am nächsten kommen.

Der Schüler ist gehalten regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Ein unregelmäßiger Unterrichtsbesuch, permanentes unentschuldigtes Fehlen oder andere Umstände, die dazu beitragen, dass keine Unterrichtserfolge mehr zu erzielen bzw. zu erwarten sind, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichts durch die Musikschule führen.
Dies entscheidet im Einzelfall die Schulleitung nach einem Gespräch mit dem Schüler oder bei minderjährigen Schülern mit dessen gesetzlichen Vertretern.

5. Probezeit
Eine Probezeit im eigentlichen Sinn wird in der Tastenschule-Flensburg.de NICHT angeboten.
Dafür bieten wir in unserem Online-Shop entsprechende 1-monatige Schnupperkurse von je 4 x 30 Min. bzw. 4 x 45 Min. zu einem Festpreis an.
Nach unseren Erfahrungen sind Schnupperkurse effizienter und individueller auf den einzelnen Schüler abgestimmt.
Nach dem Schnupperkurs kann der Schüler/die Schülerin entscheiden, ob er/sie sich zum Regelunterricht anmeldet.

6. Lernmittel-Vorgaben
Jeder Schüler, der sich für den Instrumentalunterricht anmeldet, muss ein eigenes Instrument besitzen.
Das erforderliche Notenmaterial für den Unterricht wird mit der Lehrkraft besprochen und muss von dem Schüler auf eigene Kosten erworben werden.

7. Gebühren · Ferien · Unterrichtsausfälle

a) Gebühren:
Die Gebühren sind in der jeweils gültigen Gebühren- und Entgeltordnung geregelt und sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
Die Gebühren sind für das gesamte Laufzeitmodell durch zu bezahlen und werden mtl. von der Tastenschule-Flensburg im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug findet jeweils am 1. eines lfd. Unterrichtsmonats im Voraus statt.
Bei Nichteinlösung einer Lastschrift durch das Geldinstitut, z. Bsp. mangels ausreichender Kontodeckung etc., ist die Schule berechtigt einen Mahn- und Aufwandsbetrag in Höhe von 10,00 EUR zusätzlich zu dem nicht eingelösten Monatsbeitrag zu berechnen.

b) Ferien und Feiertage:
In den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Das Unterrichtsentgelt wird, wie an allen Musikschulen üblich, durchbezahlt.

c) Vertragsbindung des Schülers / der Schülerin bei Erreichen der Volljährigkeit
Bei Verträgen, die von einem Erziehungsberechtigten für ein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht volljähriges Kind abgeschlossen wurden, gelten automatisch die folgenden Änderungen bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes:
Ab dem 18. Lebensjahr wird automatisch die Gebührengruppe für Erwachsene zum Vertragsgegenstand und der jeweils hierfür gültige Preis angewendet.
Der/die Erziehungsberechtigte hat die Möglichkeit, den laufenden Vertrag auf das jetzt volljährige Kind zu übertragen. Dies muss in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen.
Bei Nichtübertragung werden die höheren Gebühren der Erwachsenenpreiskategorie mtl. weiter eingezogen.

d) Unterrichtsausfälle:
Fällt der Unterricht aus Gründen, welche die Schule zu vertreten hat aus, so wird nach Ermessen der Schulleitung der Unterricht nachgegeben oder alternativ rückvergütet.
Fällt der Unterricht aus Gründen, welche der Schüler / die Schülerin zu vertreten hat aus, sei es durch Krankheit, Klassenfahrten, Schüleraustausche, Schulprojektwochen, Praktika etc., so ist die Tastenschule nicht verpflichtet diese Ausfallstunden nachzuholen bzw. rückzuvergüten.
Im Einzelfall "kann" die jeweils darin involvierte Lehrkraft nach eigenem Ermessen - sofern ein freies Zeitfenster zur Verfügung steht - die Ausfallstunde nachholen. Es besteht hierzu aber keinerlei Verpflichtung.

e) Unterrichtsausfälle > Höhere Gewalt:
Bei starken Schneefällen, Glatteis und/oder nicht geräumten Straßen kann der Unterricht zum Zwecke der Eigensicherung von der Lehrkraft abgesagt werden.
Aufgrund "Höherer Gewalt" besteht weder eine Rückvergütungspflicht noch die Verpflichtung zum Nachgeben dieser Ausfallstunde(n).
Falls möglich wird in diesem Fall der Online-Unterricht präferiert.

Fällt der Präsenzunterricht aus Gründen, welche die Lehrkraft zu verantworten hat aus, kann die Lehrkraft diese Unterrichtsstunde alternativ ONLINE durchführen.
Sollte ein(e) Schüler/in an dem Angebot Online-Unterricht nicht teilnehmen, ist das allein die Entscheidung des Schülers/der Schülerin oder ggfls. des/der Erziehungsberechtigten.
Eine Erstattung oder Rückvergütung der Unterrichtsgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Aufsichtspflicht
Eine Aufsichtspflicht besteht für die Schule oder die Lehrkraft nur unmittelbar im Unterrichtsraum.
Haftungsansprüche gegen die Schule, hervorgerufen durch Umstände, die außerhalb des Unterrichtsraumes wie zum Beispiel im Wartebereich und/oder auf der Toilette zu Regressansprüchen führen könnten, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in allen Schulräumen untersagt.

9. Gesundheitsbestimmungen - Ansteckende Krankheiten etc.
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen insbesondere das Bundesseuchengesetz, sowie das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu berücksichtigen und die Schule ist in diesem Falle sofort hierüber zu informieren.

Aufgrund der leider immer noch aktuellen COVID-19 Situation dürfen Schüler/innen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber etc. nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen zu Hause bleiben. Für die betroffenen Schüler/innen findet hierfür alternativ der Online-Unterricht per Videokonferenz statt.

Sollte ein(e) Schüler/in an dem Angebot Online-Unterricht nicht teilnehmen, ist das allein die Entscheidung des Schülers/der Schülerin oder ggfls. des/der Erziehungsberechtigten.
Eine Erstattung oder Rückvergütung der Unterrichtsgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.

10. CORONA Regeln unserer Schule
Generell werden bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages gleich welcher Art die Corona Regeln der Tastenschule-Flensburg akzeptiert und vollumfänglich anerkannt.
Dieses regelmäßig aktualisierte Regelwerk kann über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:
https://www.tastenschule-flensburg.de/Statement-2-G-Regel-3-G-Regel.pdf

11. Online-Unterricht
Der von der Tastenschule-Flensburg.de angebotene Online-Unterricht ist ein vollwertiger Ersatzunterricht zum Präsenzunterricht in Bezug auf Didaktik und Lernzielerreichung.

Sollte aufgrund eines Erlasses der Landesregierung Schleswig-Holstein oder aufgrund der amtlichen Verfügung der örtlichen Gesundheitsbehörde der Präsenzunterricht in den Räumen der Tastenschule-Flensburg.de nicht stattfinden können oder dürfen, ist der Online-Unterricht eine für die Schule und den/die Schüler/in vertraglich verpflichtende Alternative.

Unabhängig von solchen Erlassen kann die Schulleitung aufgrund steigender bzw. überdurchschnittlicher Inzidenzwerte in Flensburg den Präsenzunterricht vorübergehend aussetzen und den ausschließlichen Onlineunterricht anordnen.
Ein solches Vorgehen geschieht zur Sicherheit aller Schüler*innen, ist Vertragsgrundlage und somit eine für die Schule und den/die Schüler/in vertraglich verpflichtende Alternative.


Der Onlineunterricht findet zwischen Dozenten und Schüler ausschließlich über das Internet per Videoanruf statt.
Für eine stabile Internetverbindung, sowie das entsprechende Equipment (Smartphone, Tablet, PC, Laptop, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher) sorgen der/die Vertragspartner/in und Dozent/in selbst.
Dem Vertragspartner ist bewusst, dass über den Onlineunterricht für den Unterricht erforderliche Daten wie (z.B. Onlinezugänge, Verbindungs -Id’s, Links) notwendig sind und dem/der Dozent/in und Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden.

Dem Vertragspartner oder auch den Dozenten ist es freigestellt, welche Videodienste für den Onlineunterricht verwendet werden. Hierzu eignen sich Skype, Facetime, Zoom, GotoMeeting, Webex u. ä.!
Eine Aufzeichnung des Unterrichts ist dem Schüler/der Schülerin nicht gestattet. Auch die Tastenschule-Flensburg.de wird keine Online-Unterrichtsstunden aufzeichnen.

Sollte ein(e) Schüler/in am Online-Unterricht nicht teilnehmen wollen oder können liegt dies allein in der Verantwortung des Schülers / der Schülerin.
Der hierdurch entstehende Unterrichtsausfall berechtigt nicht zum anteiligen Abzug der mtl. Unterrichtsgebühren.
Die Tastenschule-Flensburg.de wird solche Ausfallstunden weder erstatten noch rückvergüten.
Eine Vertragskündigung aufgrund der Nichtteilnahme des von der Tastenschule-Flensburg.de angebotenen Online Alternativunterrichts wird hiermit von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen.

12. Fotofreigabe, Rechteübertragung bei Teilnahme an Konzerten, Events, CD-Produktionen etc.
In regelmäßigen Abständen führt die Tastenschule-Flensburg.de größere Show-Events und andere Veranstaltungen durch.
PR-Fotos und Videoaufzeichnungen sind hierbei unverzichtbar. Die Schüler, die bei diesen Veranstaltungen etc. teilnehmen möchten sind verpflichtet, einer Foto- und Videofreigabe zuzustimmen.
Ebenfalls werden die musikalischen Rechte bei CD Produktionen für die Vervielfältigung, Aufführung und Sendung vom Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten an die Tastenschule-Flensburg.de übertragen.

Stimmen Schüler oder deren Erziehungsberechtigte diesen Freigabeerklärungen nicht schriftlich zu, kann die Teilnahme an den Events und bei Produktionen nicht erfolgen.
Näheres wird detailliert in den jeweiligen Freigabeerklärungen erläutert, die jeder Schüler/in vor dem Start des jeweiligen Projektes ausgehändigt bekommt.

13. Produktionsexklusivität
Die Tastenschule-Flenburg.de ermöglicht im Rahmen des Unterrichtsfachs Gesang den Schülern/Schülerinnen die kostenlose Teilnahme an vielen Weiterbildungsmaßnahmen.
Hierzu gehören kostenlose Teilnahmen an den Dance-Workshops für Vocals, zusätzliches kostenloses Zurverfügungstellen des Tonstudios, Extrastunden für die Vorbereitungen zu Gesangsaufnahmen u.v.m. !

Besonders begabten Schülern werden auch im Einzelfall Produktionsverträge angeboten. Diese werden geschlossen in Kooperation mit der "LMP-MEDIA-PRODUCTION".
Sollten Schülern des Lehrfachs "Gesang" derartige Verträge von Dritten - nicht im Zusammenhang mit der Tastenschule-Flensburg tätigen Unternehmen - angeboten werden, überträgt der Schüler /die Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigte schon jetzt der Tastenschule-Flensburg.de das Erstrecht auf einen Produktionsvertrag.
Dieses exklusive Erstrecht auf einen Produktionsvertrag gilt für die gesamte Unterrichtsvertragsdauer.
Produktionsverträge von Drittanbietern werden für die Dauer der Unterrichtvertragszeit hiermit ausgeschlossen.

14. Vertrag und Kündigung
Eine An- und Abmeldung bedarf generell der Schriftform und ist an die Tastenschule-Flensburg zu richten.
Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Vertrag-Start ist nach Absenden der Online-Anmeldung das Datum der Bestätigungsmail der Tastenschule-Flensburg.de und damit rechtswirksam.

Der Unterrichtsvertrag ist ein fester Laufzeitvertrag.
Eine automatische Verlängerung am Ende der Vertragslaufzeit findet nicht statt. Möchte der Schüler/die Schülerin den Unterricht fortsetzen, muss ein neuer Unterrichtsvertrag geschlossen werden.
Der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erkennt mit Absenden der Online-Anmeldung die in ihrer jeweils gültigen Fassung bestehende Schul- und Entgeltordnung sowie diese AGBs uneingeschränkt und verbindlich an. Eine Aufnahme des Schülers an der Tastenschule-Flensburg ist jederzeit - auch während eines laufenden Schuljahres möglich - wenn die Voraussetzungen durch die Tastenschule-Flensburg gegeben sind.

Alle Unterrichtsverträge sind feste Laufzeitverträge wahlweise: 1 Jahr und 6 Monate.
Alle Verträge enden automatisch am Ende der gewählten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf.
Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt KEINE automatische Verlängerung. Es muss bei Bedarf ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit gibt es keine vorgesehenen Kündigungszeitpunkte.

In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen.
Diese liegen insbesondere vor z. Bsp. bei: Wegzug aus dem Gebiet Flensburg von mehr als 50 km. (gilt nicht bei Online-Unterricht), oder langwährende Krankheit (ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden).
In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens 8 Wochen vorher bei der Tastenschule-Flensburg per E-Mail oder auf dem Postweg eingegangen sein.
Eine evtl. Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.

15. Sonstiges
Erfüllungsort ist D-24937 Flensburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16. Hinweis auf Online-Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel (z.B. Online-Abschluss von Verträgen) stellt die europäische Kommission auch eine Plattform zur Online-Streitbelegung bereit. Diese können Kunden unter folgender Adresse erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Tastenschule-Flensburg ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Flensburg, den 01.08.2023
Tastenschule-Flensburg.de
Die Schulleitung